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Schulvorstand [§ 38a NSchG)
Mitglieder
Elternvertreter:
- Frau Alin Lüders
- Frau Kathrin Rosenwinkel
- Frau Sarah Dziedzic
- Herr Jan Stoewer
Stellvertreterin:
- Frau Sandra Deringer
Lehrervertreter:
- Frau Jessica Rosenbrock (Schulleitung)
- Frau Imke Rode-Wagner
- Frau Gisa Kunst
- Herr Bastian Janßen
Stellvertreter/in:
- Frau Eva Maier-Dudda
Aufgaben
Der Schulvorstand entscheidet über
- die Inanspruchnahme der eingeräumten Entscheidungsspielräume
- über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleitung
- Anträge auf Genehmigung einer besonderen Organisation (§ 12 Abs. 3 Satz 3 und § 23),
- die Zusammenarbeit mit anderen Schulen (§ 25 Abs. 1),
- die Führung einer Eingangsstufe (§ 6 Abs. 4),
- die Vorschläge zur Besetzung der Stelle
- der Schulleitung (§ 45 Abs. 1 Satz 3),
- der ständigen Vertretung (§ 52 Abs. 3 Satz 1) sowie
- anderer Beförderungsstellen (§ 52 Abs. 3 Satz 2),
- die Abgabe der Stellungnahmen zur Herstellung des Benehmens bei der Besetzung der Stelle der Schulleitung (§ 45 Abs. 2 Satz 1 und § 48 Abs. 2 Satz 1) und bei der Besetzung der Stelle der ständigen Vertretung (§ 52 Abs. 3 Satz 3),
- die Ausgestaltung der Stundentafel,
- Schulpartnerschaften,
- die bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen (§ 107),
- Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen (§ 22),
- Grundsätze für
- die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- die Durchführung von Projektwochen
- die Werbung und das Sponsoring in der Schule
- die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3,
- macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung.